AVN - Akutversorgungsnachweis

Geändert am Fr, 15 Nov um 6:11 NACHMITTAGS

Die Abfrage und Buchung des nächstgelegenen, geeigneten Zielkrankenhauses via Akutversorgungsnachweis (AVN) ist bei jedem Rettungseinsatz vor dem Transport verpflichtend. Dabei ist es zwingend notwendig, die korrekte Symptomatik der Patient:innen auszuwählen, um mögliche Verzögerungen durch das Anfahren eines falschen Zielkrankenhauses zu vermeiden.

 

Grundsätzlich ist das erstgenannte, also das nächstgelegene und geeignete Krankenhaus zu buchen und anzufahren! Sollte das zweit- oder drittgenannte Krankenhaus ausgewählt werden, ist dies im Dokumentationsfeld, kurz vor der Buchung, verständlich und nachvollziehbar zu begründen.

 

Zudem sind manuelle Buchungen von nicht vorgeschlagenen Krankenhäusern nur dann zulässig, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Auch in diesem Fall ist eine Dokumentation notwendig. Die ggf. erforderliche Vorverständigung des Zielkrankenhauses liegt in der Verantwortung der Sanitäter.

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