Beantragt werden können LOGIN-Zugänge ganz einfach über den eigenen Dienstweg seiner Organisation (Gruppe / BezSt / LV).
Die Weitergabe persönlicher Nutzungsdaten an dritte Personen ist jedenfalls strengstens untersagt und führt zum dauerhaften Entzug der Berechtigung. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Dienststelle nicht mehr berechtigte Personen SOFORT zwecks Sperre des LOGIN-Zugangs zu melden. Es ist durch den autorisierten Benutzer STRIKT darauf zu achten, dass keine "Dritten" (auch nur zufälligen) Einblick in die Daten erhalten.
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