Ein eingetragener diensthabender Dienstführer hat für die Dauer des jeweilig eingetragenen Dienstes (!) automatisch auch externen Zugriff auf die Vollversion unserer Webansicht mit den entsprechenden Funktionen der jeweiligen Dienststelle. Es ist daher nicht  nötig, den einzelnen MitarbeiterInnen nur für diesen Zweck grundsätzlich diesen Zugriff bei uns einzutragen.