Person hat keine österreichische Sozialversicherungsnummer (SVNr)
GILT FÜR SCREENINGS:
In der Scan-App auf www.144.at/covid-drive-in
- Auf die Lupe klicken
- dann „JA, Patientendaten händisch erfassen“
- dann kann Vor- und Nachname, sowie das Geburtsdatum erfasst werden.
Der weitere Ablauf bleibt gleich, somit können auch Personen gescreent werden, die keine SVNr haben.
GILT FÜR VERDACHTSFÄLLE UND KONTAKTPERSONEN:
Bei Personen ohne Sozialversicherungsnummer (SVNr) ist es auch möglich, statt der SVNr die Eventnummer im Feld „Versicherungsnummer“ einzugeben. Diese findet man auf der Webansicht „PCR-Tests laufend stationär“ im für ASB- und RK-Landesstab freigeschalteten Webansichtbereich.
Personen sind nicht für eine behördliche Testung als Verdachtsfall oder Kontaktpersonen angemeldet
Liegt kein behördlicher Auftrag für eine Testung vor, bitte mit dem Sanitätsstab des Landes NÖ unter der Rufnummer 02742 9005 13530 in Kontakt treten.
Wie bekomme ich eine Berechtigung für die Scan-APP ?
Die Berechtigung des Test-Personals zur Nutzung der WebApp kann sowohl der ASB- als auch der RK-Stab über den Webansichtmenüpunkt "Berechtigung Scan-APP" selbst erteilen, notfalls natürlich auch unser COVID-Supervisor.
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