Der NÖ Akutversorgungsnachweis kann aufgrund der eingegebene Daten und der hinterlegten Kapazitäten eine qualifizierten Vorschlag erstellen. Trotzdem ist die Fahrzeugmannsachaft bzw. der Notarzt IMMER für die Entscheidung der Zielklinik verantwortlich. 


Das gilt auch 

  • für einen Ausfall des Systems oder wenn ein kein geeignetes Krankenhaus vorgeschlagen werden kann.
  • wenn vielleicht zum Zeitpunkt der Alarmierung schon Zielkrankenhaus-Wünsche (der PatientInnen) / Vorschläge von der Leitstelle mit übermittelt wurden.